ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
MONARCH ENTERTAINMENT
GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen MONARCH ENTERTAINMENT, einem Einzelunternehmen mit Sitz in Bern, Schweiz, und seinen Auftraggebern sowie weiteren Vertragspartnern.
Sie gelten insbesondere für folgende Dienstleistungen:
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Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
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Eventmanagement und Eventproduktion
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Marketing, Eventmarketing und Promotion
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Künstlervermittlung und Artistbooking
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Vertragskoordination und Gagenabwicklung
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Weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen im Veranstaltungs- und Unterhaltungsbereich
Diese AGB gelten, sofern sie vor oder bei Vertragsabschluss wirksam in die jeweilige Vereinbarung einbezogen wurden.
Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen haben im Fall von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
Für Veranstaltungen, bei denen MONARCH ENTERTAINMENT selbst als Veranstalter auftritt, können ergänzende veranstaltungsspezifische Bedingungen gelten.
VERTRAGSABSCHLUSS
Angebote, Offerten und Leistungsbeschreibungen von MONARCH ENTERTAINMENT sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte oder ein Auftrag von den beteiligten Parteien verbindlich angenommen wurde. Dies kann schriftlich, elektronisch oder in einer anderen rechtlich zulässigen Form erfolgen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.
Änderungen und zusätzliche Leistungen können gesondert vereinbart und verrechnet werden.
LEISTUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN
MONARCH ENTERTAINMENT erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen mit angemessener Sorgfalt und nach den anerkannten Standards der jeweiligen Branche.
Die konkreten Aufgaben, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.
Bei Dienstleistungen für Drittveranstalter bleibt die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung beim Auftraggeber, soweit nicht einzelne Aufgaben oder Verantwortlichkeiten ausdrücklich und wirksam von MONARCH ENTERTAINMENT übernommen werden.
Insbesondere sind Bewilligungen, Sicherheitskonzepte, behördliche Auflagen, Versicherungen und weitere veranstaltungsbezogene Verpflichtungen entsprechend der individuellen Vereinbarung zuzuordnen.
Gesetzliche Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien bleiben unberührt.
MONARCH ENTERTAINMENT ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte beizuziehen, soweit keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber stellt MONARCH ENTERTAINMENT sämtliche für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
Er gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien und Informationen im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwendet werden dürfen.
Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung können nach entsprechender Mitteilung und im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich verrechnet werden.
ARTISTBOOKING UND KÜNSTLERVERMITTLUNG
MONARCH ENTERTAINMENT übernimmt im Rahmen entsprechender Aufträge die Vermittlung, Verhandlung, Buchung und organisatorische Abwicklung von Künstlerauftritten.
Je nach Vereinbarung kann MONARCH ENTERTAINMENT den Bookingvertrag im eigenen Namen als Vertragspartner des Artists, der Agentur oder des Managements abschliessen.
Verbindlicher Bookingauftrag:
Vor Abschluss eines verbindlichen Artistbookings hat der Auftraggeber die wesentlichen Bookingkonditionen zu bestätigen. Dazu gehören insbesondere:
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Künstler beziehungsweise Act
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Veranstaltungsdatum und Veranstaltungsort
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Vereinbarte Gage und Währung
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Booking- und Agenturgebühren
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Reise-, Unterkunfts- und weitere Nebenkosten
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Zahlungsbedingungen
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Stornierungs- und Ausfallbedingungen
Mit der verbindlichen Freigabe ermächtigt der Auftraggeber MONARCH ENTERTAINMENT, das Booking zu den bestätigten Konditionen abzuschliessen.
Vertragliche Verpflichtungen:
Tritt MONARCH ENTERTAINMENT im Artistvertrag selbst als Vertragspartner auf, gelten die dort vereinbarten Verpflichtungen unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Artist beziehungsweise dessen Vertretung.
Im Verhältnis zwischen MONARCH ENTERTAINMENT und dem Auftraggeber verpflichtet sich der Auftraggeber, die von ihm freigegebenen Gagen, Gebühren und weiteren vertraglich geschuldeten Kosten gemäss der individuellen Vereinbarung zu übernehmen.
Eine Freigabe durch den Auftraggeber bewirkt keine automatische Übertragung der Verpflichtungen von MONARCH ENTERTAINMENT gegenüber dem Artist.
GAGEN UND ZAHLUNGSABWICKLUNG
Sofern vereinbart, nimmt MONARCH ENTERTAINMENT die für Artistbookings vorgesehenen Zahlungen vom Auftraggeber entgegen und wickelt die Auszahlung an den Artist, die Agentur oder das Management ab.
Die Zahlungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Rechnung oder individuellen Vereinbarung.
MONARCH ENTERTAINMENT kann verlangen, dass Gagen, Bookinggebühren und weitere vereinbarte Kosten vor dem verbindlichen Abschluss eines Bookings oder vor anderen kostenverursachenden Verpflichtungen vollständig oder teilweise vorausbezahlt werden.
MONARCH ENTERTAINMENT ist berechtigt, den Abschluss eines Bookings bis zum Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung zurückzustellen.
Bereits rechtsverbindlich eingegangene Verpflichtungen bleiben davon unberührt.
Zahlungen werden den jeweiligen Aufträgen zugeordnet und entsprechend den anwendbaren buchhalterischen und steuerlichen Vorschriften behandelt.
Allfällige Quellensteuern, Abgaben, Bankspesen, Währungsumrechnungen und sonstige gesetzlich oder vertraglich geschuldete Kosten werden nach Massgabe der individuellen Vereinbarung berücksichtigt.
HONORARE, PREISE UND RECHNUNGSSTELLUNG
Die Vergütung für Dienstleistungen von MONARCH ENTERTAINMENT richtet sich nach den individuell vereinbarten Honoraren, Pauschalen, Provisionen oder Stundenansätzen.
Sämtliche Preise verstehen sich in der vereinbarten Währung. Die Behandlung einer allfälligen Mehrwertsteuer richtet sich nach der gesetzlichen Steuerpflicht und den Angaben in der jeweiligen Offerte oder Rechnung.
Zusätzliche Leistungen und Auslagen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden nach vorgängiger Vereinbarung gesondert verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung besteht.
MONARCH ENTERTAINMENT kann nach vorgängiger Ankündigung weitere noch nicht erbrachte Leistungen zurückstellen, soweit dies rechtlich zulässig und unter Berücksichtigung bestehender Verpflichtungen angemessen ist.
ÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN UND RÜCKTRITT
Änderungen, Verschiebungen oder Stornierungen eines bestätigten Auftrags sind MONARCH ENTERTAINMENT möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Die finanziellen Folgen richten sich nach den individuell vereinbarten Bedingungen und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Artistbookings:
Bei verbindlich bestätigten Artistbookings können bereits Verpflichtungen gegenüber Künstlern, Agenturen oder Managements entstanden sein.
Soweit ein Auftraggeber die entsprechenden Kosten vertraglich übernommen hat, trägt er auch die aufgrund einer von ihm veranlassten Absage oder Änderung tatsächlich geschuldeten Stornierungsgebühren, Gagen und weiteren Kosten.
Massgebend sind die im Bookingauftrag bestätigten Konditionen und die darin einbezogenen Stornierungsbedingungen.
MONARCH ENTERTAINMENT informiert den Auftraggeber über bekannte wesentliche Stornierungsfolgen und bemüht sich im Rahmen seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten um eine angemessene Begrenzung vermeidbarer Kosten.
Andere Dienstleistungen:
Bei der Stornierung von Eventmanagement-, Marketing- oder sonstigen Dienstleistungsaufträgen können bereits erbrachte Leistungen sowie rechtmässig entstandene und geschuldete Kosten nach Massgabe der Vereinbarung und des anwendbaren Rechts verrechnet werden.
Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben vorbehalten.
VERANSTALTUNGEN UND EVENTDURCHFÜHRUNG
Bei Veranstaltungen, die MONARCH ENTERTAINMENT selbst organisiert, richten sich Zutritt, Durchführung, Hausordnung, Sicherheitsanforderungen und allfällige Teilnahmebedingungen nach den jeweils veröffentlichten Veranstaltungsinformationen sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
MONARCH ENTERTAINMENT kann im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten organisatorische Anpassungen vornehmen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.
Wesentliche Änderungen, Verschiebungen oder Absagen werden nach Möglichkeit über geeignete Kommunikationskanäle bekannt gegeben.
Ansprüche auf Rückerstattung, Ersatzleistungen oder Schadenersatz richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie den wirksam vereinbarten Veranstaltungs- und Ticketbedingungen.
Ticketverkauf:
Werden Eintrittskarten über externe Ticketplattformen vertrieben, können zusätzlich deren Verkaufs- und Abwicklungsbedingungen gelten.
Die Nutzung einer externen Ticketplattform ändert nicht automatisch die rechtliche Stellung des jeweiligen Veranstalters.
Die Verantwortlichkeiten für Ticketverkauf, Rückerstattungen und Veranstaltungsdurchführung richten sich nach der tatsächlichen Vertragsgestaltung und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
MARKETING, KREATIVE LEISTUNGEN UND NUTZUNGSRECHTE
Im Rahmen von Marketing- und Eventmarketingaufträgen kann MONARCH ENTERTAINMENT Konzepte, Texte, Grafiken, Kampagnen, Fotografien, Videos und weitere kreative Leistungen erstellen oder deren Erstellung koordinieren.
Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung diejenigen Nutzungsrechte, die für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck erforderlich sind und über die MONARCH ENTERTAINMENT verfügen darf.
Rechte Dritter, insbesondere von Fotografen, Künstlern, Musikurhebern, Agenturen und Lizenzgebern, bleiben vorbehalten.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Materialien rechtmässig verwendet werden dürfen.
MONARCH ENTERTAINMENT verwendet vom Auftraggeber erhaltene Inhalte ausschliesslich im Rahmen der vereinbarten oder anderweitig rechtmässigen Zwecke.
VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen, Vertragskonditionen und vertrauliche Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts bearbeitet.
Weitere Informationen sind in der separaten Datenschutzerklärung von MONARCH ENTERTAINMENT enthalten.
Soweit MONARCH ENTERTAINMENT Personendaten ausschliesslich im Auftrag eines Kunden bearbeitet, treffen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung.
HAFTUNG
MONARCH ENTERTAINMENT haftet für Schäden nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein solcher Ausschluss aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unzulässig ist.
Eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss gilt insbesondere nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.
MONARCH ENTERTAINMENT übernimmt keine pauschale Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg einer Veranstaltung, eine bestimmte Besucherzahl, einen bestimmten Marketing- oder Kampagnenerfolg oder die Verfügbarkeit einzelner Künstler, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Pflichtverletzungen beigezogener Hilfspersonen gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und allfällige wirksame vertragliche Vereinbarungen.
Gesetzliche Haftungsansprüche und zwingende Schutzbestimmungen bleiben vorbehalten.
HÖHERE GEWALT UND AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE
Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei können die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen beeinträchtigen.
Dazu gehören beispielsweise behördliche Verbote, Naturereignisse, erhebliche Störungen der Infrastruktur oder andere aussergewöhnliche Umstände.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
Die rechtlichen und finanziellen Folgen einer solchen Situation richten sich nach den individuellen Vereinbarungen und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Bereits entstandene Verpflichtungen, Rückerstattungsansprüche und gesetzliche Rechte werden durch diese Bestimmung nicht pauschal aufgehoben.
RECHTLICHE SELBSTSTÄNDIGKEIT
MONARCH ENTERTAINMENT wird als eigenständiges Einzelunternehmen geführt.
Die Zusammenarbeit mit Clubs, Veranstaltern, Künstlern, Agenturen oder weiteren Geschäftspartnern begründet ohne entsprechende Vereinbarung keine gesellschaftsrechtliche Verbindung oder dauerhafte Vertretungsbefugnis.
Die Parteien handeln im Rahmen der jeweils vereinbarten vertraglichen Rollen und Verantwortlichkeiten.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Auf die Vertragsverhältnisse mit MONARCH ENTERTAINMENT findet grundsätzlich schweizerisches materielles Recht Anwendung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Geschäftskunden wird, soweit gesetzlich zulässig, Bern, Schweiz, als Gerichtsstand vereinbart.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise eine von den Parteien wirksam vereinbarte Ersatzregelung.
MONARCH ENTERTAINMENT kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten Änderungen nur, soweit sie wirksam vereinbart wurden oder gesetzlich zulässig sind.
MONARCH ENTERTAINMENT
Hilfikerstrasse 4
3014 Bern
Schweiz
E-Mail: info@monarchentertainment.ch
Website: www.monarchentertainment.ch
Stand: Oktober 2026
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